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Unser Fachteam „Haftpflichtrecht“ berät und vertritt Versicherungen im allgemeinen und kommunalen Haftpflichtrecht, Staatshaftungsrecht sowie Managerhaftpflichtrecht. Dazu kommen Rechtsgebiete, die eng mit dem Haftpflichtrecht verknüpft sind, wie z. B. das Versicherungsvertragsrecht (D & O-Versicherung), internationales Privatrecht (bei Haftpflichtfällen mit Auslandsberührung) und Regressstreitigkeiten von Versicherungen. Das Team verfügt über eine langjährige, bundesweite Beratungs- und Prozesserfahrung. Unsere ständigen Auftraggeber sind namhafte in- und ausländische Versicherungsunternehmen sowie deren Versicherungsnehmer wie z.B. kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden etc.), Sparkassen, Firmen, Architekten etc. | |||||||