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Beiträge und Entscheidungen/ Amtshaftungsrecht

BauGB-Novelle 2012 vom Bundeskabinett am 04.07.2012 beschlossen

Am 04.07.2012 hat das Bundeskabinett den "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts" beschlossen. Das Gesetz bildet den zweiten Teil der Bauplanungsrechtsnovelle. Der energie- und klimapolitische Teil der Bauplanungsrechtsnovelle war zur Beschleunigung der Energiewende vorgezogen worden und ist am 30.07.2011 als „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ vom 22.07.2011 in Kraft getreten.


Ansprechpartner: Eva-Maria Rönsberg, Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Ziel des zweiten Teils der Baurechtsnovelle ist es, die Innenentwicklung von Städten und Gemeinden zu stärken. Dabei soll die Attraktivität von Städten und Gemeinden vor allem unter dem Leitbild der „familienfreundlichen Stadt“ erhöht werden. So sieht der Gesetzesentwurf beispielsweise Erleichterung beim Bau von Kindertagesstätten in Wohngebieten vor. Kindertagesstätten sollen in einer Größenordnung, die der Gebietsversorgung angemessen ist, in reinen Wohngebieten künftig allgemein zulässig sein.
Gleichzeitig soll Städten und Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt werden, die Neuansiedlung von Spielhallen stärker zu regulieren. Im Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung ist vorgesehen, das Instrument eines „Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren“ gezielt zur Steuerung von Vergnügungsstätten zu nutzen. Hierdurch soll den Kommunen ein Instrument an die Hand gegeben werden, „dem Wildwuchs an Spielhallen Einhalt zu gebieten“.