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Beiträge und Entscheidungen/ Amtshaftungsrecht

Einvernehmensersuchen der Baugenehmigungsbehörde muss eindeutig formuliert sein (OVG Münster, Beschluss vom 21.12.2010)

Ein Ersuchen i.S.d. § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB muss aus Gründen der Rechtssicherheit eindeutig als solches formuliert sein. Das OVG Münster hat in der vorzitierten Entscheidung deutlich herausgestellt, dass die Gemeinde aus dem Einvernehmensersuchen der Baugenehmigungsbehörde eindeutig erkennen können muss, ob und in welcher Hinsicht die Zweimonats-Frist des  § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB ausgelöst wird.

Ansprechpartner: Eva-Maria Rönsberg, Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Fundstelle: OVG Münster, Beschluss vom 21.12.2010 - 8 B 1426/10