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Beiträge und Entscheidungen/ Amtshaftungsrecht

Kein Amtshaftungsanspruch des späteren Erwerbers des Grundstücks wegen Erteilung einer rechtswidrigen Baugenehmigung (LG Köln v. 08.01.2013)

Kauft der Bauherr das Grundstück eines Nachbarn, um dessen verwaltungsgerichtliche Rechtsbehelfe gegen eine – rechtswidrige – Baugenehmigung gegenstandslos werden zu lassen, und erzielt er sodann als Folge der dadurch ermöglichten Verwirklichung des Vorhabens noch einen finanziellen Vorteil, so kommt ein Amtshaftungsanspruch des Erwerbers aufgrund der Erteilung der rechtswidrigen Baugenehmigung gegen die zuständige Gemeinde nicht in Betracht. Denn dem Erwerber ist kein Schaden entstanden - im Gegenteil: Bei rechtmäßigem Handeln der Baugenehmigungsbehörde hätte er mit dem Grundstück keinen Gewinn erzielt.
Ansprechpartner: Eva-Maria Rönsberg, Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Fundstelle: Landgericht Köln, Urteil vom 08.01.2013 - 5 O 168/12