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Beiträge und Entscheidungen/ Amtshaftungsrecht

Kein gesonderter Notfallplan für Blitzeis notwendig (OLG München, Urteil vom 01.10.2009)

Eine Gemeinde muss für den seltenen Fall einer außergewöhnlichen Glatteisbildung - wie z.B. bei Eisregen - kein zusätzliches Personal vorhalten. Die Gemeinde muss lediglich die vorhandenen personellen Ressourcen zielgerichtet und planvoll einsetzen, um der Glättebildung zu gut wie möglich entgegen zu wirken. Einen förmlichen Notfallplan bedarf es dazu nicht. 

Ansprechpartner: Dr. Georg Krafft, Partner
Fundstelle: OLG München, Urteil vom 01.10.2009 - 1 U 3243/09