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Beiträge und Entscheidungen/ Amtshaftungsrecht

Übertragung des kommunalen Winterdienstes hilft nicht, wenn die Gemeinde dennoch selber tätig wird (OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.2010)

Eine Verletzung der Räum- und Streupflicht der Gemeinde kommt trotz der Übertragung des Winterdienstes auf die Anlieger in Betracht, wenn die Gemeinde die Winterwartung tatsächlich selbst vorgenommen hat. Denn durch die tatsächliche regelmäßige Vornahme des Winterdienstes lässt die Gemeinde bei den Anliegern ein begründetes Vertrauen auf zuverlässige Weiterführung dieser geübten Praxis entstehen.


Ansprechpartner: Dr. Georg Krafft, Partner
Fundstelle: OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.2010 - I 18 U 179/09