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Beiträge und Entscheidungen/ Amtshaftungsrecht

Überwiegendes Mitverschulden eines bei Glatteis gestürzten Passanten, der einen erkennbar gut geräumten Gehstreifen nicht benutzt (LG Köln, Urteil v. 06.03.2013)

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Fußgänger hatte die vereiste Seite eines Gehwegs überquert und war hierbei zu Sturz gekommen, obgleich er gesehen hatte, dass auf der gegenüberliegenden Seite dieses Weges ein gut geräumter Gehstreifen vorhanden war. Dieses Verhalten stellt nach Auffassung des LG Köln einen derart eklatanten Verstoß gegen die dem Fußgänger in eigenen Angelegenheiten obliegende Sorgfalt dar, dass ein 100%iges Mitverschulden des gestürzten Fußgängers anzunehmen ist und eine Haftung des Streupflichtigen dahinter vollständig zurücktritt.


Ansprechpartner: Nicole Tassarek-Schröder
Fundstelle: LG Köln, Urt. v. 06.03.2013 – 26 O 337/12 = VersR 2013, 1456 f.