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Beiträge und Entscheidungen/ Amtshaftungsrecht

Auch ein Fußgänger muss sich an örtliche Gegebenheiten "herantasten" (KG, Urt. v. 13.09.2012)

In unübersichtlichen Situationen obliegt es auch dem zu Fuß am Verkehr Teilnehmenden, sich an die örtlichen Gegebenheiten „heranzutasten“ und mit erhöhter Aufmerksamkeit zu reagieren.

Bei einem undurchsichtigen Bauzaun parallel zu den Straßenbahnschienen, der ohne Absperrungen und/oder Sperrschilder endete, nahm das KG in einem Teilurteil deswegen ein 75%-iges Mitverschulden an. Das Gericht erster Instanz (Landgericht Berlin) bewertete das Mitverschulden der Klägerin, die nach dem Ende des Bauzaunes unvermittelt die Fahrbahn betreten hatte, sogar als haftungsausschließend (100%).


Ansprechpartner: Dr. Götz Tacke, Partner
Fundstelle: BeckRS 2012, 22929; VersR 2013, 776, 777