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Beiträge und Entscheidungen/ Amtshaftungsrecht

Haftung für Schlagloch auf vielbefahrener Brücke (OLG Jena, Urteil v. 31.05.2011)

Hat die Gemeinde seit mehreren Wochen Kenntnis von einem sich auf einer viel befahrenen Brücke befindlichen Schlagloch mit einem Ausmaß von 50 x 50 cm und einer Tiefe von 10 cm und erteilt sie den Auftrag zu einer dauerhaften Reparatur, die erst über eine Monat nach Schadenfeststellung stattfinden soll, so verletzt sie schuldhaft die ihr obliegende Straßenverkehrssicherungspflicht. Bei wichtigen innerstädtischen Straßen müssen die Verkehrsteilnehmer auch unter Berücksichtigung der angespannten Finanzlage der Kommunen darauf vertrauen dürfen, dass die Straßen keine größeren Schlaglöcher aufweisen. Allerdings ist der Anspruch wegen eines erheblichen Mitverschuldens des Fahrzeugführers, der gegen das Sichtfahrgebot des § 3 Abs. 1 StVO verstoßen hat, zu kürzen (hier um 50%).
Ansprechpartner: Nicole Tassarek-Schröder
Fundstelle: OLG Jena, Urteil v. 31.05.2011 – 4 U 884/10