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Beiträge und Entscheidungen/ Amtshaftungsrecht

Mäharbeiten auf einem Grünstreifen entlang einer Bundesstraße (BGH v. 04.07.2013)

Mit Urteil vom 04.07.2013 – III ZR 250/12 hält der BGH erneut (so auch schon BGH v. 28. 11. 2002 - III ZR 122/02 = NZV 2003,125) fest, dass der Verkehrssicherungspflichtige sämtliche erforderlichen Maßnahmen ergreifen muss, um Schäden durch bei Mäharbeiten hoch geschleuderte Steine zu verhindern (vgl. hierzu auch Rotermund/Krafft, Komunales Haftungsrecht, Rz. 591). Zwar sei ein vollständiges Abplanen des zukünftigen Mähbereichs (an Autobahnen) unzumutbar, allerdings sei der Einsatz einer mobilen Plane auf Rollen durchaus zumutbar. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die von der Beklagten verwendeten Freischneider eine hohe „Schleudergefahr“ mit sich bringen.


Ansprechpartner: Nicole Tassarek-Schröder
Fundstelle: BGH v. 04.07.2013 – III ZR 250/12 = BeckRS 2013, 12723