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Beiträge und Entscheidungen/ Amtshaftungsrecht

Neue Entscheidung zur Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbäumen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.10.2010)

Das OLG Karlsruhe hat (für den Bereich von Parkplätzen) entschieden, dass das bei bestimmten Baumarten (insb. Pappeln) bestehende Risiko eines natürlichen Bruchs gesunder Äste keine Amtspflicht zur Beseitigung des gesamten Baumes oder wesentlicher Teile seiner Krone begründet. Gelegentlicher natürlicher Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestehen, gehört zu den naturgebundenen und daher hinzunehmenden Lebensrisiken.

Die Auswahl der Baumart allein stellt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar, auch wenn im Einzelfall die Möglichkeit einer konkreten Gefährdung bei einer bestimmten Baumart näher als bei anderen Baumarten liegt (vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 726).

Ansprechpartner: Nicole Tassarek-Schröder
Fundstelle: OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.10.2010, Az: 12 U 103/10; BADK Information I 2011, 53 f.