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Beiträge und Entscheidungen/ Amtshaftungsrecht

Verkehrssicherungspflicht bei unbeleuchtetem ländlichem Gehweg (LG Dessau-Roßlau, Urteil v. 13.04.2012)

Befindet sich auf einem ländlichen Gehweg ohne Verkehrsbedeutung ein 6 bis 7 cm tiefes Schlagloch, so handelt es sich nicht um eine abhilfebedürftige Gefahrenquelle, da eine solche Gefahrenstelle grundsätzlich ohne weiteres zu erkennen ist. Kennt ein Fußgänger den schlechten Zustand des Gehwegs und unterlässt er es, bei Dunkelheit für eine geeignete Beleuchtung zu sorgen bzw. sich ganz besonders vorsichtig zu bewegen, so muss er den Schaden allein tragen, wenn er zu Fall kommt.
Ansprechpartner: Nicole Tassarek-Schröder
Fundstelle: LG Dessau-Roßlau, Urteil v. 13.04.2012 – 4 O 592/11