Menu

Beiträge und Entscheidungen/ Amtshaftungsrecht

Feuerwehr muss keine Personalien feststellen (LG München I, Urteil vom 19.01.2011)

Wenn die Feuerwehr nach einer Alarmierung in einem Aufzug festsitzende Personen befreit, trifft sie nicht die Pflicht, die Personalien der geretteten Personen festzustellen. Zu einem derartigen Verhalten ist die Feuerwehr weder berechtigt, noch verpflichtet, denn eine gesetzliche Norm, welche die Feuerwehr zu einem derartigen Eingriff befugt, ist nicht gegeben.

Ein amtspflichtwidriges Verhalten der Einsatzkräfte der Feuerwehr ist in der unterlassenen Personalienfeststellung nicht zu sehen.

Ansprechpartner: Christian Koller, Partner
Fundstelle: Urteil des Landgerichts München I vom 19.01.2011 - 15 O 8844/10