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Beiträge und Entscheidungen/ Arzthaftungsrecht

Aufklärung bei alternativer konservativer Behandlung (OLG Naumburg, Urt. v. 25.04.2013 - 1 U 67/12)

Hat ein Patient mit Rückenschmerzen aufgrund ärztlichen Rates vielfältige konservative Behandlungsversuche, wie Kur, Physiotherapie, Medikamente, Schmerztherapie, hinter sich und sucht dann wegen anhaltender Schmerzen eine Klinik auf, um sich über eine Operation beraten zu lassen, so muss er dort über die Fortsetzung der konservativen Behandlung als Alternative nicht mehr besonders aufgeklärt werden.


Ansprechpartner: Dr. Götz Tacke, Partner

Aus den Gründen:

Die Fortsetzung der konservativen Therapie stelle sich ... ebenso wenig als Alternative dar. Der Kläger hatte vielfältige Behandlungen hinter sich und kannte die Aussage seiner Ärzte, er solle Physiotherapien in Anspruch nehmen, trainieren und den Arbeitsplatz wechseln ... Nach seiner Aussage wurde der Kläger vor dem Hintergrund des Eintretens eben dieser Bedingung wieder vorstellig, indem er klagte, die Schmerzen nicht mehr aushalten zu können. Dies konnten die Ärzte nur so interpretieren, dass das konservative Vorgehen keinen Erfolg gebracht hatte und für den Kläger keine Option mehr war. Ansonsten hatte der Kläger keinen Anlass, ... Dr. B. aufzusuchen. Er kannte die Alternativen, zu denen ihm schon die anderen Ärzte geraten hatten. Von der Beklagten erwartete der Kläger ersichtlich nur noch die Beantwortung der Frage, ob man ihm operativ helfen könne. Diese Frage hat der Sachverständige ..., wie präoperativ bereits der Zeuge Dr. B., bejaht.

Fundstelle: GesR 2013, 721,722