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Beiträge und Entscheidungen/ Arzthaftungsrecht

Aufklärung über das Risiko einer Querschnittslähmung bei CT-gesteuerter periradikulärer Lumbalinfiltration (OLG Köln v. 12.01.2011)

Über das Risiko einer Querschnittslähmung durch eine CT-gesteuerte periradikuläre Lumbalinfiltration ist bereits im Rahmen der Grundaufklärung aufzuklären, selbst wenn zum Zeitpunkt der Behandlung diese Gefahr nicht als spezifisches Risiko des erfolgten Eingriffs anzusehen war oder sich in einer Form verwirklichte, mit der nicht zu rechnen war.

Zwar war die Querschnittssymptomatik zum Zeitpunkt der Behandlung in Facharztkreisen nicht als spezifisches Risiko der in Rede stehenden Behandlung bekannt. Allerdings bestand bei dem Eingriff bekanntermaßen das Risiko einer dauerhaften Lähmung durch Blutergüsse, Entzündungen oder Nervverletzungen, wie es allgemein nach wirbelsäulennahen Injektionen nicht auszuschließen ist, so dass hierüber schon innerhalb der Grundaufklärung aufzuklären war. An einer solchen Aufklärung fehlte es, so dass die Einwilligung des Patienten unwirksam und der Eingriff rechtswidrig war.

Der behandelnde Orthopäde wurde deshalb zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 200.000,00 € an den Patienten, einen 50jährigen Mann in beruflich leitender Position, der im Folgenden unter einem inkompletten Querschnittssyndrom mit hochgradiger Caudalähmung, Paraplegie der Beine und Verlust der Blasen- und Mastdarmfunktion litt, verurteilt.

Ansprechpartner: Nicole Tassarek-Schröder

Fundstelle: OLG Köln v. 12.01.2011 – 5 U 37/10 = VersR 2012, 1565