Beiträge und Entscheidungen/ Arzthaftungsrecht
Aufklärungsumfang bei Brustimplantaten (OLG Frankfurt a. M. , Urteil vom 06.11.2018 - 8 U 76/15)
Arzt muss bei Brustimplantation nicht über Risiken späterer Explantation aufklären.
Ansprechpartner: Dr. Götz Tacke, Partner
Ein Arzt ist zwar verpflichtet, umfassend über das Risiko der Beschädigung eines Brustimplantats im Rahmen einer Schönheitsoperation aufzuklären.
In den Schutzzweck-Zusammenhang der Aufklärung fällt jedoch nicht das Risiko, dass das Brustimplantat bei einer späteren Explantation beschädigt wird.
Anmerkung:
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts deckt sich mit der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung einer vom Arzt nur „im Großen und Ganzen“ geschuldeten Aufklärung.
Fundstelle: BeckRS 2018, 30964