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Beiträge und Entscheidungen/ Arzthaftungsrecht

Aufklärungsumfang bei Brustimplantaten (OLG Frankfurt a. M. , Urteil vom 06.11.2018 - 8 U 76/15)

Arzt muss bei Brustimplantation nicht über Risiken späterer Explantation aufklären.

Ansprechpartner: Dr. Götz Tacke, Partner

Ein Arzt ist zwar verpflichtet, umfassend über das Risiko der Beschädigung eines Brustimplantats im Rahmen einer Schönheitsoperation aufzuklären.

In den Schutzzweck-Zusammenhang der Aufklärung fällt jedoch nicht das Risiko, dass das Brustimplantat bei einer späteren Explantation beschädigt wird.

Anmerkung:

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts deckt sich mit der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung einer vom Arzt nur „im Großen und Ganzen“ geschuldeten Aufklärung.

Fundstelle: BeckRS 2018, 30964