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Beiträge und Entscheidungen/ Arzthaftungsrecht

Bedienungsanleitungen der Implantate müssen vor der OP nicht an den Patienten ausgehändigt werden (OLG München, Urteil vom 23.10.2008)

Es besteht keine Verpflichtung des Arztes, einem Patienten vor der Implantation eines medizinischen Geräts die Bedienungsanleitung auszuhändigen.

Ansprechpartner: Dr. Götz Tacke, Partner

Der Arzt ist vor der Implantation eines technischen Gerätes verpflichtet, den Patienten umfassend aufzuklären, insbesondere über die Funktionsweise des Gerätes sowie über die Chancen und Risiken des Eingriffs. Es ist aber Sache des Arztes, ob und gegebenenfalls welche schriftlichen Zusatzmaterialien er dem Patienten im Rahmen der Aufklärung überlässt und es ist sein Risiko, inwieweit er eine mündliche Aufklärung durch Übergabe von schriftlichen Informationen ersetzt.

Der Inhalt von Merkzetteln oder Beipackzetteln bestimmt aber nicht den Umfang der Aufklärungspflicht. Denn entweder ist ein Umstand aufklärungspflichtig, dann muss der Arzt darüber grundsätzlich mündlich aufklären oder er ist es nicht. Dann ist es im Rahmen der Eingriffsaufklärung unschädlich, ob in Bedienungsanleitungen Vorsichtsmaßregeln zur Vermeidung theoretischer Gefahren empfohlen werden.


Fundstelle: OLG München, Urteil vom 23.10.2008 - 1 U 2046/08