Menu

Beiträge und Entscheidungen/ Arzthaftungsrecht

Eine Aufklärung am Vorabend einer Herzoperation ist nicht rechtzeitig (OLG Köln, Beschl. v. 04.10.2011)

Die Rechtzeitigkeit einer Risikoaufklärung hängt davon ab, ob der Patient noch ausreichend Gelegenheit hat, sich frei zu entscheiden. Für eine für den nächsten frühen Morgen geplante Herzoperation in Form einer minimalinvasiven Mitralklappenrekonstruktion, die bei Bedarf in einen Mitralklappenersatz überwechseln soll, und die als Alternative zu einer Operation unter Eröffnung des Brustkorbs dienen soll, ist eine am Vorabend - nach Inhalt und Umfang ansonsten nicht zu beanstandende - Risikoaufklärung nicht rechtzeitig.


Ansprechpartner: Dr. Götz Tacke, Partner

Fundstelle: GesR 2012, 414, 415