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Beiträge und Entscheidungen/ Arzthaftungsrecht

Geringer Aufklärungsumfang bei vitaler Indikation (LG München I, Urt.v. 26.09.2011)

Bei Vorliegen einer vitalen Indikation (hier: unklarer Darmverschluss) sind Informationen im Rahmen der Aufklärung über medizinische Details des Behandlungsgeschehens nicht notwendig. Umfang und Genauigkeit der erforderlichen Aufklärung sind nämlich umgekehrt proportional zur Dringlichkeit und zu den Heilungsaussichten des Eingriffs. Die Aufklärungslast nimmt in dem Maße zu, in dem der Dringlichkeitsgrad des medizinischen Eingriffs und seine Heilungsaussichten abnehmen und umgekehrt.

Ansprechpartner: Christian Koller, Partner

Fundstelle: LG München I, Urteil vom 26.09.2011 - 9 O 10649/10