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Beiträge und Entscheidungen/ Arzthaftungsrecht

Keine Haftung des Arztes für Myxödem nach Schilddrüsen-OP (LG München I, Urt. v. 25.08.2010)

Bei Myxödemen nach einer Schilddrüsenoperation handelt es sich um eine extrem seltene, nicht aufklärungspflichtge Komplikation als Folge einer durch das (fehlende) Schilddrüsenhormon verursachten Unterfunktion der Schilddrüse.

Mit einer von der Klägerin im vorliegenden Fall erst nach Vorlage des vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachten angeschuldigten, theoretisch denkbaren Verletzung der Nebenschilddrüse (=Minderdurchblutung bzw. Entfernung der Epitelkörperchen), die aus einer fehlenden Dokumentation deren intraoperativer Behandlung zu begründen versucht wurde, hat das nichts zu tun.

Die gegen die landgerichtliche Entscheidung eingelegte Berufung der Klägerin wurde nach erneuter Anhörung des Sachverständigen vor dem Oberlandesgericht zurückgenommen.

Ansprechpartner: Dr. Götz Tacke, Partner

Fundstelle: Landgericht München I, Urt. v. 25.08.2010 - 9 O 16642/08; OLG München, Beschl. v. 19.05.2011 - 1 U 4643/10