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Beiträge und Entscheidungen/ Arzthaftungsrecht

Keine Zeugenvernehmung über Entscheidungskonflikt bei richtiger Aufklärung (OLG Köln, Urt. v. 22.8.2018 – 5 U 61/16)

Die Frage, ob eine Partei bei richtiger Aufklärung in einen Entscheidungskonflikt gekommen wäre, ist eine höchst persönliche Frage, die in der Regel nur von der Partei und nicht von Dritten beantwortet werden kann.

Anmerkung:

Abgesehen von der Problematik, dass der Patient zur korrekten Beantwortung der Frage, ob er den Eingriff auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung hätte durchführen lassen, richtigerweise den komplikativen Verlauf „ausblenden“ müsste, was praktisch kaum gelingt, dürfte ein Dritter die sehr individuellen inneren Beweggründe nicht kennen und daher richtigerweise ungeeignet sein, die Frage zum Entscheidungskonflikt zu beantworten.

Ansprechpartner: Dr. Götz Tacke, Partner

Fundstelle: BeckRS 2018, 21347