Beiträge und Entscheidungen/ Arzthaftungsrecht
Bei einer Urosepsis aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers ist ein Schmerzensgeld von € 7.000,00 angemessen (OLG Rostock, Urteil vom 21.12.2012)
Für eine bei einer 61jährigen Patientin verspätet erkannte Urosepsis mit der Folge einer 3tägigen Behandlung auf der Intensivstation und einer (mit-)verursachten Nierenschädigung ist ein Schmerzensgeld in Höhe von € 7.000,00 angemessen.
Ansprechpartner: Dr. Götz Tacke, Partner
Fundstelle: OLG Rostock, Urteil vom 21.12.2012 - 5 U 170/11