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Beiträge und Entscheidungen/ Arzthaftungsrecht

Bei einer Urosepsis aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers ist ein Schmerzensgeld von € 7.000,00 angemessen (OLG Rostock, Urteil vom 21.12.2012)

Für eine bei einer 61jährigen Patientin verspätet erkannte Urosepsis mit der Folge einer 3tägigen Behandlung auf der Intensivstation und einer (mit-)verursachten Nierenschädigung ist ein Schmerzensgeld in Höhe von € 7.000,00 angemessen.

Ansprechpartner: Dr. Götz Tacke, Partner

Fundstelle: OLG Rostock, Urteil vom 21.12.2012 - 5 U 170/11