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Beiträge und Entscheidungen/ Arzthaftungsrecht

Ein Radiologe darf darauf vertrauen, dass der überweisende Arzt die Behandlung mit der gebotenen Sorgfalt durchführt (OLG Köln, Beschl. v. 08.03.2011)

Ein Radiologe, dem eine Patientin mit Verdacht auf Lungenembolie zur radiologischen Untersuchung überwiesen wird, darf sich - sofern ihm nicht alle relevanten Krankheitsumstände hinsichtlich eines potentiell hohen Rezidivrisikos bekannt sind - nach den Grundsätzen der horizontalen Arbeitsteilungdarauf verlassen, dass der überweisende Arzt die Patientin mit der gebotenen Sorgfalt behandelt hat.
Er handelt nicht fehlerhaft, wenn er eine sofortige stationäre Einweisung bzw. eine sofortige Immobilisierung unterlässt.

Ansprechpartner: Dr. Götz Tacke, Partner

Fundstelle: VersR 2011, 1452