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Beiträge und Entscheidungen/ Arzthaftungsrecht

Sedierung mit Propofol ohne Anaesthesist zulässig (LG München I, Urteil vom 12.11.2012)

Bei der Analgosedierung eines Patienten (mit Propofol) zur Durchführung eines - ambulanten - endoskopischen Eingriffs (hier: Abtragung von Teilen eines sog. „Barret-Ösophagus" durch einen Internisten) ist es grundsätzlich nicht erforderlich, einen Anästhesisten hinzuzuziehen. 

Im Rahmen der Aufklärung vor einer derartigen Untersuchung ist es weder erforderlich, den Patienten darauf hinzuweisen, dass kein Anästhesist hinzugezogen wird, noch muss man ihn auf das Risiko hinweisen, dass er einen Schlaganfall erleiden könne.

Ansprechpartner: Dr. Götz Tacke, Partner

Fundstelle: Landgericht München I, Urteil vom 12.11.2012 - 9 O 25330/10