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Beiträge und Entscheidungen/ Arzthaftungsrecht

Anforderungen an die Vollmacht bei Herausgabeverlangen von Behandlungsunterlagen (OLG München, Beschl. v. 18.03.2011)

Das OLG München erkennt (anders als z.B. das OLG Frankfurt, GesR 2011, 672) einen Anspruch des Patienten auf Übersendung von Kopien der Behandlungsunterlagen gegen Kostenerstattung an, "da eine andere Handhabungsform praxisfern wäre und nicht den Interessen des Patienten entsprechen würde".

Voraussetzung ist jedoch eine ordnungsgemäße und eindeutige Vollmacht, an die strengste Anforderungen zu stellen sind, da die Herausgabe höchstpersönlicher Daten begehrt wird.

Eine Frist zur Herausgabe von 2 Wochen kann unangemessen kurz sein, da dem Arzt eine angemessene Prüffrist zuzugestehen ist.

Ansprechpartner: Dr. Götz Tacke, Partner

Fundstelle: GesR 2011, 673, 674