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Beiträge und Entscheidungen/ Arzthaftungsrecht

Kein Anspruch des Patienten auf Zusendung der Behandlungsunterlagen (OLG Frankfurt, Beschl. v. 09.05.2011)

Der Patient hat ein allgemein anerkanntes Recht auf Einsicht in die Originalbehandlungsunterlagen an dem Ort, wo sie sich befinden. Er hat jedoch nach Auffassung des OLG Frankfurt (anders: OLG München, GesR 2011, 673) kein Recht auf Zusendung von Kopien.

Wenn der Patient lediglich die Zusendung von Kopien verlangt, noch dazu ohne Kostenerstattung anzubieten, muss die Behandlerseite nicht reagieren, da dieser Anspruch gem. § 811 II 1 BGB nicht ausreichend dargelegt wurde.

Ansprechpartner: Dr. Götz Tacke, Partner

Fundstelle: GesR 2011, 672, 673