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Beiträge und Entscheidungen/ Arzthaftungsrecht

Kein Einsichtsrecht des Patienten in Niederschriften gem. § 23 IfSG (OLG Hamm, Urt. v. 05.04.2011)

Ein Patient, der behauptet, in einem Krankenhaus aufgrund von Hygienemängeln geschädigt worden zu sein, hat keinRecht auf Einsicht in die von dem Krankenhaus fortlaufend in einer gesonderten Liste aufzuzeichnenden und zu bewertenden Fälle nosokomialer Infektionen und das Auftreten von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen, da diese Niederschriften im übergeordneten Allgemeininteresse zur Verhinderung der Verbreitung von Krankheiten und zur Ermöglichung der Zusammenarbeit von Behörden, Krankenhäusern und Ärzten gefertigt werden müssen und nichtim Interesse des einzelnen Patienten.

Ansprechpartner: Dr. Götz Tacke, Partner

Fundstelle: GesR 2011, 671, 672