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Beiträge und Entscheidungen/ Arzthaftungsrecht

Nichtdokumentation durch Parteianhörung heilbar (OLG Dresden, Hinweisbeschl. v. 14.09.2017 – 4 U 975/17) 

Die Vermutung, dass eine nicht in den Behandlungsunterlagen dokumentierte Untersuchung auch nicht erfolgt ist, kann der Arzt auch im Rahmen seiner Parteianhörung entkräften; einer Parteivernehmung bedarf es nicht.

Wenn feststeht, dass es überhaupt eine Untersuchung gegeben hat, reicht es aus, wenn der Arzt schildert, wie er in vergleichbaren Fällen regelmäßig vorgeht. 

Ansprechpartner: Dr. Götz Tacke, Partner

Fundstelle: BeckRS 2017, 128265