Beiträge und Entscheidungen/ Arzthaftungsrecht
Nichtdokumentation durch Parteianhörung heilbar (OLG Dresden, Hinweisbeschl. v. 14.09.2017 – 4 U 975/17)
Die Vermutung, dass eine nicht in den Behandlungsunterlagen dokumentierte Untersuchung auch nicht erfolgt ist, kann der Arzt auch im Rahmen seiner Parteianhörung entkräften; einer Parteivernehmung bedarf es nicht.
Wenn feststeht, dass es überhaupt eine Untersuchung gegeben hat, reicht es aus, wenn der Arzt schildert, wie er in vergleichbaren Fällen regelmäßig vorgeht.
Ansprechpartner: Dr. Götz Tacke, Partner
Fundstelle: BeckRS 2017, 128265