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Beiträge und Entscheidungen/ Arzthaftungsrecht

Keine Berücksichtigung der erstmalig in der Berufung erhobenen Aufklärungsrüge (BGH, Beschl. v. 24.10.2012)

Bei der erstmalig im Berufungsrechtszug erhobenen Rüge fehlerhafter Aufklärung handelt es sich um neuen Tatsachenvortrag, der vom Berufungsgericht nicht mehr zu berücksichtigen ist, wenn die Klage erstzinstanzlich ausschließlich auf Behandlungsfehler gestützt wurde.

Ansprechpartner: Dr. Götz Tacke, Partner

Fundstelle: BGH - VI ZR 396/12, ZGMR 3/2013, 170