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Beiträge und Entscheidungen/ Arzthaftungsrecht

Pilotprojekt Mediation im Medizinrecht (Förderverein des Centrums für Verhandlungen und Mediation an der LMU München)

Unter Mitwirkung und Unterstützung des Landgerichts München I und Oberlandesgerichts München, der Rechtsanwaltskammer München, des Patientenbeauftragten des Bayerischen Gesundheitsministeriums, der Deutschen Gesellschaft für Chirugie, der Swiss Re und der Haftpflichtversicherer werden von Dezember 2011 bis Juni 2012 mindestens zwanzig Arzthaftungsfälle einer Mediation unterzogen.

Die Fälle werden von Versicherern, Anwälten oder Medizinern vorgeschlagen. Es können sowohl Fälle im vorgerichtlichen Stadium als auch „festgefahrene“ Gerichtsfälle eingebracht werden. An der Mediation nehmen jeweils zwei Mediatoren teil, der Geschädigte und sein anwaltlicher Vertreter, der Arzt und dessen Anwalt, und/oder der Schadenjurist von Versicherungsseite, je nach Fall auch Dritte

Ansprechpartner: Dr. Götz Tacke, Partner

Die Kanzlei TACKE KRAFFT befürwortet dieses Pilotprojekt und wird einen geeigneten Fall zur Teilnahme am Projekt anmelden.

Hintergrund dieses Projektes ist, dass der Bundestag Ende 2011 das neue Mediationsgesetz verabschieden wird. Auch zu den Eckpunkten des geplanten Patientenschutzgesetzes gehört die Mediation. Bislang findet die Mediation im Medizinrecht auf Ärzteseite, bei den Versicherern und den Anwälten kaum Akzeptanz. 

Im Projekt „Mediation im Medizinrecht (Haftungsrecht)“ wird auf wissenschaftlicher Basis die Frage geklärt werden, ob und für welche Fälle in diesem Bereich die Mediation sinnvoll ist und ob sie für alle Beteiligten eine Verbesserung bedeutet.

Nach Abschluss des Verfahrens werden alle Mediationsteilnehmer mit Hilfe eines strukturierten Fragebogens um ihre Bewertung gebeten. Das Ergebnis wird publiziert werden.

Fundstelle: Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.mediation-im-medizinrecht.de