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Allgemeine Haftungsfragen

Salvatorische Klauseln in städtebaulichen Verträgen sind zulässig (BVerwG, Beschluss vom 29. 10. 2010)

Enthält ein städtebaulicher Vertrag eine salvatorische Klausel, können auf deren Grundlage Verstöße von Folgekostenvereinbarungen gegen die gesetzlichen Vorgaben geheilt werden. Die Gesetzesbindung der Gemeinde steht dem nicht entgegen.


Ansprechpartner: Dr. Georg Krafft, Partner

Das BVerwG hat nunmehr auch für öffentlich-rechtliche Verträge (hier: städtebaulicher Vertrag) klargestellt, dass eine salvatorische Klausel, nach der eine unwirksame Vertragsbestimmung durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen ist, die dem erstrebten Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, auch unter dem Gesichtspunkt der Gesetzesbindung der Gemeinde möglich und zulässig ist. Enthält der städtebauliche Vertrag eine entsprechende salvatorische Klausel, kann die Ersetzung der unwirksamen Vertragsklausel in analoger Anwendung von § 315 III 2 BGB auch durch ein Gericht erfolgen.


Fundstelle:

BVerwG, Beschluss vom 29. 10. 2010 - 9 B 9.10, BeckRS 2010, 56452