Beiträge und Entscheidungen/ Haftpflichtrecht
Verkehrssicherungspflicht eines Snowtubeanlagenbetreibers
Das Landgericht München II erkannte in einer Entscheidung zum „Snowtubing“ ( Herabrutschen in einem Schneekanal auf Reifenschläuchen), dass der Verkehrssicherungspflicht des Anlagenbetreibers stets die Eigenverantwortung des Sportlers gegenübersteht und die Bahn keineswegs so gestaltet werden muss, dass Verletzungen ausgeschlossen werden müssen.
Ansprechpartner: Nicole Tassarek-Schröder
Für einen umsichtigen und verständigen Benutzer einer Snowtube sei ohne weiteres offensichtlich erkennbar und nicht überraschend, dass typische Unfallrisiken üblicherweise zu erwarten sind. Der Benutzer einer solchen Anlage darf nicht auf eine völlige Gefahrlosigkeit und einen generellen Ausschluss von Verletzungen vertrauen. Eine ausdrückliche Hinweispflicht auf typische, überschaubare Gefahren sowie die generelle Möglichkeit von Verletzungen sei abzulehnen und würde eine Überspannung der Anforderungen an Anlagenbetreiber bedeuten.
Fundstelle: LG München II v. 19.06.2008 – 5 O 4431/07;