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Beiträge und Entscheidungen/ Haftpflichtrecht

Vollkaskomentalität

Die - angebliche - Verletzung von sog. "Verkehrssicherungspflichten" führt vermehrt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, die i.d.R. von Rechtsschutzversicherungen finanziert werden. Kein Sachverhalt ist dabei abwegig genug, um Dritte für eigene Unzulänglichkeiten oder schicksalhafte Unfälle verantwortlich zu machen.

In einem Beitrag zum aktuellen McDonald´s-Urteil des Amtsgerichts München bzw. Landgerichts München I vom 10.11.2011 - 30 S 3668/11 („heißer Kaffee“) brachte es Herr Dr. Schmid, Richter am OLG, Richter am BayObLG a.D., auf den Punkt, indem er mit dem Landgericht München I

„...der hierzulande immer mehr um sich greifenden Mentalität eine Absage erteilt, dass für jeden Schaden auch ein zahlungskräftiger Ersatzpflichtiger, am besten mit einer Versicherung im Rücken, vorhanden sein muss“.

Ansprechpartner: Dr. Götz Tacke, Partner

Fundstelle: VersR 2012, 167