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Beiträge und Entscheidungen/ Haftpflichtrecht

Altersdiskriminierung wegen Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch (BAG v. 23.08.2012)

Wird ein Stellenbewerber im Gegensatz zu einem anderen Bewerber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, so kann bereits die Nichteinladung eine unzulässige Benachteiligung i.S. des § 7 AGG darstellen, wenn die Einladung (auch) wegen eines beim Bewerber vorliegenden Merkmals i.S. des § 1 AGG unterblieben ist.
Das BAG hat in diesem Zusammenhang nunmehr klargestellt, dass der Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG keine tatsächliche Besetzung der Stelle voraussetzt. Wird demnach eine Stelle nur für Mitarbeiter eines bestimmten Alters ausgeschrieben, ist eine Entschädigung nach dem AGG nicht schon deswegen ausgeschlossen, weil die Stelle nicht besetzt wird.


Ansprechpartner: Eva-Maria Rönsberg, Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Fundstelle: BAG, Urteil vom 23.08.2012 - 8 AZR 285/11 = NJW 2012, 3805