Menu

Beiträge und Entscheidungen/ Haftpflichtrecht

Altersdiskriminierung wegen Stellenausschreibung für ein Traineeprogramm für „Young Professionals“ (BAG v. 24.01.2013)

Das BAG hat mit Urteil vom 24.01.2013 entschieden, dass es ein Indiz für eine Benachteiligung des Bewerbers wegen seines Alters darstellt, wenn ein öffentlicher Arbeitgeber - hier eine öffentlich-rechtliche Krankenhausträgerin - in einer an „Berufsanfänger“ gerichteten Stellenanzeige für ein Traineeprogramm „Hochschulabsolventen/Young Professionells“ sucht.

Der öffentliche Arbeitgeber trägt dann die Beweislast dafür, dass ein solcher Verstoß nicht vorgelegen hat. Dieses Indiz kann der Arbeitgeber widerlegen, wenn er nur die Bewerber mit den besten Examensnoten in die Bewerberauswahl einbezogen hat, weil er als öffentlicher Arbeitgeber gemäß Art. 33 Abs. 2 GG Stellen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerber zu besetzen hat.

Da der Kläger in dem dem BAG zur Entscheidung vorliegenden Fall eine solche Bewerberauswahl durch die Beklagte bestritten hatte, hat das BAG die Sache zur weiteren Sachaufklärung und erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.


Ansprechpartner: Eva-Maria Rönsberg, Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Fundstelle:

 Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.01.2013 - 8 AZR 429/11