Beiträge und Entscheidungen/ Haftpflichtrecht
Ende des selbständigen BeweisverfahrensBGH, Urteil vom 28.10.2010: Ein selbständiges Beweisverfahren ist dann beendet, wenn das Gericht zum Ausdruck bringt, dass eine weitere Beweisaufnahme nicht mehr stattfinden wird (VII ZR 172/09)
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Die Entscheidung des BGH hat große praktische Bedeutung für die Bestimmung der Verjährungsfrist, die durch die Einleitung des Beweisverfahrens gehemmt wird. Der BGH stellt klar, dass es zeitlich nicht darauf ankommt, dass das Gericht das Ende durch Beschluss feststellt. Vielmehr sei das Ende der Beweiserhebung maßgeblich, was dem Verhalten des Gerichts zu entnehmen sei.
Fundstelle: NJW 2011, 594 ff.