Beiträge und Entscheidungen/ Haftpflichtrecht
Keine Haftung wegen erheblichen Mitverschuldens des Geschädigten durch Wissensvorsprung
Schadensersatzansprüchen steht ein derart erhebliches Mitverschulden an der Schadensentstehung entgegen, welches das Verschulden des Schädigers völlig zurücktreten lässt, wenn der Geschädigte durch den Rat eines Fachmanns einen erheblichen Wissensvorsprung hat und dieses Wissen nicht an den tätig werdenden Schädiger weiter gibt.
Ansprechpartner: Eva-Maria Rönsberg, Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Der Entscheidung des Landgerichts Hildesheim liegt der Sachverhalt zugrunde, dass der Geschädigte durch einen Dachdecker im Rahmen der Einholung eines Kostenvoranschlags darauf aufmerksam gemacht wurde, dass Arbeiten mit offener Flamme auf dem Dach seines Hauses wegen Brandgefahr nicht ausgeführt werden dürfen. Dieses Wissen gab der Geschädigte jedoch nicht an den später im Rahmen der Nachbarschaftshilfe am Hausdach tätig werdenden Schädiger weiter.
Fundstelle: LG Hildesheim, Urteil vom 13.12.2016 - 3 O 317/15 = VersR 2017, 1216.