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Beiträge und Entscheidungen/ Medizinrecht

BSG: Behandlungsfehler kann zu Opferentschädigung führen

Nach Auffassung des Bundessozialgerichts kann ein Behandlungsfehler, der als vorsätzliche Körperverletzung gewertet wurde, zu Ansprüchen des Patienten nach dem Opferentschädigungsgesetz führen.
Ansprechpartner: Christian Koller, Partner
Wird ein Behandlungsfehler als Vorsatztat bestraft, so kann ein "gewaltsames handgreifliches Vorgehen gegen eine Person" im Sinne des § 1 Abs. 1 OEG vorliegen. Ein solcher läge aber nur dann vor, wenn ein vorsätzlicher Aufklärungsmangel bestünde.
Soweit Leistungen nach dem OEG an den Patienten gewährt werden, gehen die Ansprüche auf das Land über, welches wiederum gemäß §§ 5 OEG, 823 BGB Regress beim jeweiligen Täter nehmen kann.

Fundstelle: BSG, Urt. v. 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R