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Veröffentlichungen/ Zeitschriften

Koller, Keine Aufklärungspflicht bei Blutentnahmen

in: Rheuma Management, Ausgabe 4/2011, S. 10 f.                                         

Ansprechpartner: Christian Koller, Partner
Aufgrund des schwierigen Nachweises eines Behandlungsfehlers erheben die erfahrenen Patientenanwälte in einem Arzthaftungsprozess immer auch den Einwand einer mangelhaften Aufklärung. Denn selbst bei einer Behandlung lege artis kann die Aufklärungsrüge greifen und zu einer Haftung des Arztes führen. Die Anforderungen der Rechtsprechung an die Aufklärungspflicht sind dabei im Laufe der Jahre stetig gewachsen. Der Aufsatz beschäftigt sich mit einer sehr praxisorientierten Entscheidung des Landgerichts Heidelberg, welche die Aufklärungspflicht im Rahmen einer indizierten Blutentnahme eingrenzt.