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Veröffentlichungen/ Zeitschriften

Zeiser (Rönsberg), Der Wegfall der Außenwirkung der Einvernehmensversagung - Kommt der Paradigmenwechsel im kommunalen Haftpflichtrecht Bayerns

in: BayVBl. 2010, S. 613 ff.

Ansprechpartner: Eva-Maria Rönsberg, Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Die Haftung der Kommunen wegen rechtswidriger Verweigerung des Einvernehmens bedarf aufgrund des "Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung" vom 18.08.1997 und der dabei eingeräumten Ersatzungsbefugnis einer Neubewertung. Der Beitrag zeigt auf, dass eine Haftung der Kommunen wegen rechtswidriger Verweigerung des Einvernehmens aufgrund des Entfalls der Außenwirkung der Einvernehmensversagung nicht mehr in Betracht kommt. Daneben beleuchtet der Beitrag die noch bei der Kommune verbliebenen haftungsrechtlichen Tatbestände im Zusammenhang mit einer Verzögerung des Bauvorhabens.