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Vorträge/ Allgemeines und kommunales Haftpflichtrecht

"Kommunale Haftung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)"

vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V., München, 24.09.2013 (Referentin:                                                              RAin Eva-Maria Rönsberg)
Ansprechpartner: Eva-Maria Rönsberg, Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 18.08.2006 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. 
In den letzten Jahren haben die Haftungsfälle im Kontext des AGG in der Praxis der Kommunen zugenommen. Daher wird im Fachseminar ein Überblick über die Haftungsrisiken der öffentlichen Hand bei der Neueinstellung kommunaler Bediensteter gegeben. Auch werden die Gefahren eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG im Rahmen laufender Beschäftigungsverhältnisse aufgezeigt. Schwerpunktmäßig werden hierbei folgende Themen behandelt: 
- die AGG-konforme Gestaltung von Stellenanzeigen,
- die besonderen Anforderungen bei der Bewerbung von Schwerbehinderten,
- Statistiken als Indiz für eine Benachteiligungsabsicht,
- die Auskunftsansprüche von Bewerbern und Beschäftigten sowie
- Fragen der prozessualen Durchsetzbarkeit der Ansprüche nach dem AGG.