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Vorträge/ Arzthaftungsrecht

Seminar bei der Allianz Versicherungs AG (München) am 14.05.2019 zu folgenden Themen:

 

„Die Entschädigung Hinterbliebener gemäß § 844 Abs. 3 BGB und die (neue) Berechnung von Schmerzensgeldbeträgen“

Frau RAin Tassarek-Schröder stellt die Voraussetzungen für die neue Anspruchsgrundlage des § 844 Abs. 3 BGB vor und gibt einen Ausblick, welche Beträge hier künftig anzusetzen sein dürften. Zudem werden aktuelle Schmerzensgeldentscheidungen angesprochen.

 

Wann ist der Durchgangsarzt passivlegitimiert?“

Frau RAin Dr. Gräf befasst sich mit der Entscheidung des BGH vom 29.11.2016 und stellt die Grundzüge für die Bestimmung der Passivlegitimation bei einer fehlerhaften Handlung des D-Arztes dar.

 

Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen – wann haftet der Arzt?

Herr RA Dr. Tacke stellt den Instanzenzug eines eigenen Falles dar, der derzeit beim BGH anhängig ist. Einem Hausarzt wird vorgeworfen, er habe wegen verspäteten Abbruchs lebensverlängernder Maßnahmen die Leiden des Patienten verlängert.

 

 „Innenausgleich zwischen den Haftpflichtversicherern nach der aktuellen BGH-Entscheidung vom 13.03.2018 – VI ZR 151/17

Herr RA Christian Koller stellt die Entscheidung des BGH vor. Es geht um die Frage, wer für die Regressklage eines haftenden Krankenhauses passivlegitimiert ist:  Der Honorararzt oder dessen Haftpflichtversicherung?